Für den perfekten Start in den Gastro-Sommer 2023

Umsatz steigern mit Foodtrucks: Vorschriften & Start Tipps

Bereits seit einigen Jahren ist der Foodtruck-Trend auf dem Vormarsch. Besonders in 2013 und 2014 hat die Branche ein starkes Wachstum erlebt und erweist sich bis heute als beliebte Anlaufstelle für Snacks und Streetfood jeder Art. Für diejenigen, die schon immer davon geträumt haben, ihr eigenes mobiles Restaurant zu eröffnen, scheinen Foodtrucks ein guter Kompromiss für den Einstieg zu sein. In diesem Artikel verraten wir dir, was es mit Foodtrucks auf sich hat und was du für die Gründung brauchst sowie welche Foodtruck Genehmigungen und Vorschriften zu beachten sind.

In diesem Beitrag erfährst du:

Was ist ein Foodtruck?

Ein Foodtruck ist eine mobile Einheit auf Rädern mit voll ausgestatteter Küche, in dem frische Gerichte und Getränke zubereitet und verkauft werden. Auch die folgenden Begriffe werden für diese rollenden Restaurants verwendet: „Imbisswagen“, „Speisewagen“, „mobile Küche“’ oder „rollendes Restaurant“. Die Wurzeln der Food Trucks führen zurück auf die Straße. Heutzutage kannst du dir einen Foodtruck für das Catering deiner Events, deiner Firmenfeier, Hochzeit oder sogar für eine Veranstaltung im hauseigenen Garten mieten. 
Auch Festivals und kreative Firmenevents sowie Business Events eignen sich hervorragend. Die meisten Foodtrucks haben ein sehr kreatives Motto. In den letzten Jahren bieten Foodtrucks, vergleichbar mit Pop-Up Restaurants, immer häufiger „Gourmetküche“ an. Aber natürlich gibt es auch nach wie vor die etwas „bodenständigeren“ Foodtrucks mit Burgern, Sandwiches oder Würstchen vom Grill.

Gründung eines Foodtrucks

Wenn du als Gastronom:in in das Foodtruck-Business einsteigen möchtest, gibt es einiges vor deiner Gründung zu beachten. Nebst gesetzlichen Vorschriften, die du einhalten musst und einzuholende Genehmigungen von entsprechenden Ämtern, solltest du dir einen Businessplan erstellen. Dieser hilft dir, den Überblick zu behalten und bei der Vergabe eines Bankkredits eine gute Grundlage zu haben. Drei grundlegende Aspekte sind zentral bei der Gründung eines Foodtrucks:

Gründerprofil: Als Gründer eines Foodtrucks ist es wie bei jeder selbständigen Tätigkeit wichtig, über betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu verfügen. Spezielle Gründercoachings oder Gründerseminare helfen diesbezügliche Defizite auszugleichen. Eine gastronomische Ausbildung ist keine verpflichtende Voraussetzung für die Gründung eines selbständigen Foodtrucks. Jedoch können eine Kochausbildung oder kulinarische Weiterbildungen von Vorteil sein.

Businessplan erstellen: Der Businessplan ist in erster Linie deine Benchmark und im Zweiten maßgebliche Grundlage für die Erteilung deiner Gaststättenerlaubnis oder der Bewilligung von Fördermitteln und Darlehen. Inhalt deines Businessplans ist u. a. auch eine konkrete Finanz- und Marketingplanung. Für dich als Betreiber:in empfiehlt es sich beispielsweise, über eine Website und eine App, dein Food Truck Speiseangebot zur Verfügung zu stellen. Auch ein schnelles tagesaktuelles Werbemedium zur jeweiligen Standortankündigung über verschiedene Social Media Kanäle kannst du auch schon vor der Gründung aufbauen.

Mit Food-Posts über Kanäle wie Facebook, Instagram oder TikTok erhöhst du die Reichweite und Chancen auf einen höheren Foodtruck Umsatz. Kassensystem und Buchhaltung planen: Das Finanzamt fordert auch von dir als Foodtruck-Besitzer:in bestimmte Buchführungspflichten für die Kasse deines Foodtrucks. Du musst im Tagesgeschäft die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben erfüllen. 

Hierüber hat das Kassengesetz eindeutige Vorgaben an Nutzer:innen eines Online Kassensystems (z. B. iPad Kassensystem) gestellt. Außerdem empfiehlt sich mit der Gründung eine strikte Trennung der privaten und geschäftlichen Finanzen.

Foodtruck Genehmigungen und Vorschriften

Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Die Ausübung eines Gewerbes ist außerdem an einen bestimmten Standort gebunden und bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzumelden. Das bedeutet erstmal auch, dass ein spontanes Verkaufen an frei gewählten Orten in Wirklichkeit gar nicht möglich ist: Wer von unterschiedlichen Standorten aus verkaufen möchte, benötigt tatsächlich eine Genehmigung für jeden einzelnen Standort.

Nachdem du deinen Gewerbeschein erhalten hast, schickt dir das Finanzamt per Post die eigene Steuernummer zu. Denn nur mit dieser neuen Steuernummer darfst Du offiziell Rechnungen ausstellen. Auf die Anmeldung beim Gewerbeamt folgt eine Nachricht der zuständigen Handelskammer, die dich über die verpflichtende Mitgliedschaft bei der IHK informiert.

Je nach Ort sind außerdem unterschiedliche lokale Ämter aufzusuchen. Hier geht es in erster Linie um die immissionsrechtliche Genehmigung, das Gesundheitszeugnis sowie die Belehrung nach § 43, die Schanklizenz und die Genehmigung der Bewirtung im Freien.
Auch beim Gesundheitsamt, Versicherungen (z.B. Berufshaftpflichtversicherung) und Berufsgenossenschaften solltest du dich nach Vorgaben erkundigen.
Wer mit seinem Foodtruck nicht an einem festen Standort steht, braucht als sogenanntes „Reisegewerbe“ und auch eine Reisegewerbekarte.

Foodtruck kaufen oder mieten

Du kannst dir einen Street Food Foodtruck (gebraucht oder neu) kaufen, z. B. bei einem spezialisierten Händler oder auch über einen Online-Marktplatz. Natürlich kannst du für den Start auch einen Foodtruck mieten, um keine große Investition aufbringen zu müssen. Wer neu ins Geschäft startet, sollte dabei vor allem auf den Preis und die Nebenkosten achten, denn ein Umbau oder Reparaturen können teuer werden. Beim Kauf solltest du dir folgende Fragen stellen: 

  • Gibt es eine Stromversorgung?
  • Wie kommt die Abluft aus dem Foodtruck?
  • Finden alle Mitarbeiter:innen bequem Platz?
  • Ist die Beleuchtung gut genug, um effektiv zu arbeiten?
  • Ist das Fahrzeug gut ausgestattet (u. a. Anhänger)?

Neben den Fahrzeugkosten macht es auch einen Unterschied, ob du mit deinem Foodtruck an verschiedenen Standorten tätig sein willst oder einen festen Platz im Auge hast. Für letzteren Fall ist es für Foodtrucks Vorschrift, eine Stellgenehmigung bzw. eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 des Straßengesetzes zu beantragen, um auf öffentlichen Flächen deine Gerichte verkaufen zu dürfen.
Falls du jedoch wechselnde Standorte im Blick hast, z. B. auf Streetfood Märkten, Messen oder anderen Veranstaltungen, kannst du dir einen Stellplatz über den/dieVeranstalter:in mieten. Recherchiere hierzu Großveranstaltungen und informiere dich beim Veranstalter:in über die Konditionen für einen Stellplatz.

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