Mehrwertsteuer Restaurant & Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie

Mehrwertsteuer Gastronomie: So viel zahlst du

Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe besonders stark getroffen. Zur Entlastung der Gastronomiebetriebe hat die Bundesregierung im Frühjahr 2020 im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Ermäßigung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen. Der Mehrwertsteuersatz wurde dabei von 19 auf 7 Prozent verringert. Der verringerte Mehrwertsteuersatz wurde bis Ende des Jahres 2023 verlängert. Jedoch endete die Sonderregelung im Januar 2024 und die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants stieg wieder auf  19 Prozent. Diese Rückkehr wurde von der Branche stark kritisiert. So warne der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vor einer Gefährdung zahlreicher Betriebe, da die Steuererhöhung in vielen Fällen unweigerlich zu Preissteigerungen führen musste und die sowieso schon angeschlagene Branche so nur noch weiter belastet wird. 

Hintergrund zur Mehrwertsteuersenkung

Durch das am 19.06.2020 eingeführte Corona-Steuerhilfegesetz kam es zu einer Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Diese galt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) und war zunächst zeitlich befristet für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 bis zum 30.6.2021. Die Bundesregierung legte mit einem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz nach und senkte den Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer (zeitlich befristet von 01.07.2020 – 31.12.2020) von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent. Gastronom:innen waren daher zuletzt mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Innerhalb kürzester  Zeit wurden jeweils neue Steuersätze eingeführt:

  • 19% bis zum 30. Juni 2020,
  • 5% vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020,
  • 7% vom 1. Januar bis 30. Juni 2021.

Aktuelle Steuersätze Gastronomie

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen wurde von der Regierung bis Ende 2023 verlängert. Allerdings kehrte die Politik am 01.01.2024 trotz massiver Proteste zum Regelsteuersatz von 19 Prozent zurück. 

 

Zur Zeit gelten also folgende Regelungen:

 

  • Speisen vor Ort (in Restaurants): Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, einschließlich in Lokalen mit Sitzgelegenheiten. 

  • Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung: Hier gilt weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Diese Regelung bleibt bestehen, da solche Speisen als Teil des Lebensmitteleinzelhandels behandelt werden.

  • Getränke: Sowohl alkoholische als auch nichtalkoholische Getränke unterliegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %, unabhängig davon, ob sie vor Ort konsumiert oder zum Mitnehmen verkauft werden

Wie sieht es in Zukunft aus?

Die Diskussion um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleibt ein heißes Thema. Seit der Rückkehr zum regulären Steuersatz von 19 % für Speisen im Januar 2024 gibt es Forderungen, die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % dauerhaft wieder einzuführen – nicht nur für Speisen zum Mitnehmen, sondern auch für solche, die vor Ort verzehrt werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt vor einer anhaltenden Belastung der Branche. „Gemeinschaftsgastronomen und Caterer haben eine systemrelevante Rolle bei der Daseinsvorsorge in unserem Land! Das alles verdient Anerkennung und Unterstützung – und keine Bestrafung durch eine unfaire Steuerpolitik! “, so DEHOGA-Präsident Guido Zöllick*.

Auch Gastronomen wie der „Gastroflüsterer“ Kemal Üres, bekannt aus der Szene, setzen sich aktiv für eine Reform ein. Üres betont in einem Interview mit meininger.de: „Die Mehrwertsteuererhöhung wird viele kleine und individuell arbeitende Gastronomen die Existenz kosten. Ich spreche nicht von Systemern und nicht von Fine Dining, sondern von der großen Mittelschicht.“
Fest steht: die Frage um den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird in Zukunft zum Wahlthema. So diskutierten erst kürzlich Spitzenpolitiker auf dem DEHOGA Branchentag über die aktuelle politische Situation und sprachen sich dabei teilweise für eine reduzierte Mehrwertsteuer aus. 

Mit dem SIDES Kassensystem im MwSt-Chaos den Überblick behalten

Für Gastronom:innen ist es eine große Herausforderung, den Überblick über die sich stets ändernden Regelungen und unterschiedlichen Steuersätze zu behalten. Besonders weil jede Anpassung eines Steuersatzes auch im Kassensystem geändert werden muss. Doch mit dem digitalen Gastro Kassensystem von SIDES kann jede Änderung schnell und unkompliziert ausgeführt werden. Mit der SIDES Kassensoftware hast du die volle Kontrolle über deinen Betrieb und kannst dein Restaurant darüber intuitiv und flexibel verwalten – eine Sorge weniger in diesen MwSt-Chaos.

 

 

* Quelle: DEHOGA

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