Existenzgründung in der Gastronomie

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Restaurant?

Um dir den Traum vom eigenen Restaurant erfüllen zu können, musst du zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für dein Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen.

Bei der Wahl ist außerdem zu beachten, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Gastronomie

Es gibt einige Rechtsformen, die für Existenzgründer in der Gastronomie in Frage kommen. Es gibt aber keine universelle Empfehlung, welche Rechtsform die Beste ist, da sich das von Betrieb zu Betrieb unterscheidet. Wir haben die Vor- und Nachteile der Rechtsformen für dich zusammengefasst: 

Einzelunternehmen  

Der wohl größte Vorteil eines Einzelunternehmens ist die einfache und unkomplizierte Gründung. Es muss kein Mindestkapital nachgewiesen werden und alle Gewinne kommen alleine dem Unternehmer zu. Allerdings trägt man als Einzelunternehmer:in auch das volle Risiko und ist unbegrenzt persönlich haftbar. Auch für die Finanzierung ist man selbst verantwortlich. Das Einzelunternehmen kennen viele auch als Kleingewerbe oder Freiberuflichkeit.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Auch eine GbR ist recht einfach und unkompliziert zu gründen. Verträge können flexibel gestaltet werden. Das erlaubt unterschiedliche Möglichkeiten, den Gesellschaftszweck zu gestalten. Bei der GbR tragen alle Gesellschafter das volle Risiko und sind voll haftbar. Außerdem sind alle Handlungen nur gemeinschaftlich durchführbar.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)  

Bei der OHG können die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag verhältnismäßig frei und nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Da alle Gesellschafter persönlich haften, wird einer OHG in der Regel eine hohe Kreditwürdigkeit zugesprochen. Bei der OHG gibt es außerdem steuerliche Besonderheiten: Die Gesellschaft muss keine Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Vermögenssteuer zahlen. Steuerpflichtig sind nämlich die Gesellschafter selbst. Die Gesellschafter sind auf Grund der hohen gemeinsamen Verantwortung stark aufeinander angewiesen und sollten sich gegenüber ein hohes Maß an Vertrauen mitbringen. Stirbt einer der Gesellschafter, wird die OHG aufgelöst.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  

Der größte Vorteil einer GmbH ist die bereits im Namen enthaltene beschränkte Haftung. Normalerweise haftet eine GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, eine private Haftung der Gesellschafter ist nicht vorgesehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass dritte Vertrauenspersonen einfach die Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen können. Allerdings ist eine GmbH  kostenintensiv und aufwändig in ihrer Gründung. Es werden mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Durch die beschränkte Haftung kann es zu einer vergleichsweise niedrigen Bewertung der Kreditwürdigkeit einer GmbH kommen.

Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt)  

Die UG ist kurz gesagt die einfachere und gründerfreundlichere Version der GmbH. Bei der Gründung reicht ein Stammkapital von einem Euro und die Eintragung ins Handelsregister dauert nur einige Tage. Wenn der/die Existenzgründer:in in der Erfüllung seiner Pflichten sorgfältig war, haftet er/sie nicht privat für das Unternehmen. Im Gegenzug muss eine UG allerdings die volle Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Außerdem muss die Gesellschaft eine gesetzliche Rücklage schaffen, die ein Viertel des Jahresüberschusses beträgt.

Zu beachten - unabhängig von der gewählten Rechtsform

Egal für welche Rechtsform du dich am Ende entscheidest: Steuern müssen immer gezahlt werden. Damit du genau weißt, welche Steuern du in welcher Höhe zahlen musst, solltest du dich bereits zu Beginn der Gründungsphase steuerlich beraten lassen.

Dies kann dir bei der Auswahl der Rechtsform helfen und dich darauf vorbereiten, welche Abgaben auf dich zukommen. Auch wenn ein/e Steuerberater:in erst einmal zusätzliche Ausgaben bedeutet, sollte hier auf keinen Fall gespart werden, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Franchising als Alternative zur Neugründung?

In der Gastronomie hast du auch die Möglichkeit des Franchisings. Du kannst also mit deiner Wunsch-Rechtsform als Franchise starten. Als Franchise-Nehmer eröffnest du auf Grundlage eines bestehenden Mutterkonzerns deine eigene Filiale, wobei du während und vor allem nach der Gründung vom Franchise-Geber unterstützt werden.

Hierbei profitierst du von dem Wissen und Netzwerk eines bereits etablierten Konzerns und genießt weitere Vorteile, z. B. wird es für dich leichter sein, Fremdkapital zu akquirieren, da du mit einem bereits geprüften Konzept gründest. SIDES bietet die passende Franchise Software. Hinsichtlich der idealen Rechtsform sowie weiterer zu klärender Aspekte kann dich der Franchise-Geber in der Regel umfassend beraten, da er auf zahlreiche Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele zurückgreifen kann.

Fazit

Es gibt nicht die eine richtige und optimale Rechtsform. Die Wahl der Rechtsform ist ein Abwägungsprozess verschiedener Kriterien. Deshalb musst du dir über deine Bedürfnisse im Klaren sein und bestimmen, welche Faktoren für deine Situation entscheidend sind. Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung deines Betriebes und sollte gut durchdacht sein. Die Rechtsform kannst du bei Bedarf sogar später noch wechseln.

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