Alles was du rund um die Steuernummer wissen musst

So findest du deine Steuernummer

Wer seine Steuernummer herausfinden möchte, sollte erst einmal die Unterschiede zwischen Steueridentifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennen. In diesem Beitrag erfährst du was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und welche Steuern in der Gastronomie gezahlt werden müssen.

Der Unterschied zwischen Steuernummer und Steueridentifikationsnummer

Die Steuernummer ist eine Zahl, die i.d.R. aus 13 Ziffern besteht. Die Nummer ist eindeutig einer steuerpflichtigen Person zugeordnet und wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben. Die Steueridentifikationsnummer wird seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BzSt.) automatisch allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland zugeteilt.  Neugeborenen sogar bereits bei der Geburt.

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, kurz USt-ID, dient zur eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU. Sie ermöglicht die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern. Die Umsatzsteuer ID ist hauptsächlich dafür da, europäische Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, da das Doppelbesteuerungsverfahren dort weg fällt. Weisen beide Geschäftspartner eine Ust-ID auf, muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

So erhältst du deine Steuernummer

Eine Steuernummer wird prinzipiell an jeden, der eine Steuererklärung abgibt, zusätzlich zur Steuer-ID vom zuständigen Finanzamt vergeben. Sie ist links oben auf der Einkommensteuererklärung zu finden. Um deine Selbständigkeit in der Gastronomie zu beginnen, musst du im Vorhinein beim zuständigen Finanzamt deine Steuernummer beantragen. Das kann auch alternativ von Steuerberater:innen übernommen werden.

Dort wird unter anderem die Tätigkeit und dein voraussichtliches Einkommen angegeben. Im Anschluss erhältst du vom Finanzamt deine personalisierte Steuernummer, die du auf deinen kommenden Ausgangsrechnungen angeben kannst.

Welche Steuern fallen in der Gastronomie an?

1. Umsatzsteuer

Wer Speisen und Getränke anbietet, der ist auch dazu verpflichtet Umsatzsteuer zu erheben. Diese liegt entweder bei 7% oder bei 19%. Ausschlaggebend dafür ist, ob es sich um einen In- oder Außerhaus-Verzehr handelt oder welche Zutaten verwendet werden. Die Umsatzsteuer muss seit dem 1.1.2020 allen Kund:innen per Belegausgabepflicht ausgewiesen werden.

2. Gewerbesteuer

Unabhängig von der Rechtsform müssen alle Gewerbetreibenden auch eine Gewerbesteuer abtreten. Der zur Berechnung vorgegebene Hebesatz variiert von Region zu Region. Der Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften besteht für Einzelunternehmen und Personengesellschaft, indem sie einen jährlichen Freibetrag von 24.500 € besitzen. Erst für den Gewinn, der diesen Betrag übersteigt, wird die Gewerbesteuer fällig.

3. Einkommens-/ Körperschaftssteuer

Juristische Personen müssen zusätzlich noch eine Körperschaftssteuer abtreten. Diese beträgt 15,5 % des Gewinns. Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen muss hingegen nur die Einkommensteuer abgegeben werden.

4. Lohnsteuer

Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet bis zum 10. jedes Monats die Lohnsteuer und optional Kirchensteuer von dem Bruttolohn des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzuführen.

5. Sonstige Steuern

Sollte die Gaststätte im eigenen Besitz sein, fällt außerdem eine Grundsteuer an. Hinzu kommt auch beim Verkauf von Bier, Wein, Spirituosen und Tabak eine jeweilige Steuer.

6. Pauschalbetrag für Sachentnahmen

Da bei Gastronom:innen sehr schwer zu glauben ist, dass sie nicht in ihrem eigenen Restaurant speisen, wird vom Finanzamt ein Pauschalbetrag veranlasst. Dadurch wird die beim Einkauf von Waren erhaltene Vorsteuer, die sonst beim Verkauf, in Form einer Umsatzsteuer an die Kundschaft weitergegeben wird, wieder korrigiert. Im Jahre 2022 liegt dieser Pauschbetrag, für den Verkauf von kalten und warmen Speisen, bei 3.401 € für das gesamte Jahr.

Lohnt sich ein Steuerberater für die Gastronomie?

Wie bereits beschrieben sind in der Gastronomie an viele Steuern zu denken. Eine gute Steuerberatung sorgt dafür, dass keine Rechtswidrigkeiten entstehen. Zudem kann sich eine gute Beratung meist positiv auf den Gewinn auswirken. Schon bereits vor der Gründung kann es hilfreich sein, sich in Fragen zur Rechtsform, Finanzplanung oder der Wahl des Gastro Kassensystems beraten zu lassen. Bei Letzterem wäre es beispielsweise sinnvoll eine Kasse mit integrierter DATEV-Schnittstelle zu verwenden.

Die Kosten für die Steuerberatung hängen von der Höhe der Betriebseinnahmen ab. Aber auch regionale- und qualitative Unterschiede können den Preis variieren lassen. So lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel letztendlich für die Leistung entrichtet werden muss. Am Beispiel eines Einzelunternehmens mit 120.000 € Umsatz sollte aber monatlich mit rund 130 € für die Finanzbuchhaltung und 10 € für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gerechnet werden. Zum Jahresabschluss werden einmal pro Jahr circa 400 € für die betriebliche Steuererklärung und rund 500 € für die Einnahmenüberschussrechnung veranschlagt.

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