Registrierungspflicht für Gastronom:innen bis zum 1. Juli 2022

Neues zum LUCID Verpackungsregister

Ab 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen. Diese Neuregelung wird durch das Verpackungsgesetz festgelegt und gilt auch für die Gastronomie. Das Gesetz regelt die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Es legt dabei unter anderem fest, dass Hersteller:innen und Vertreiber:innen von Verpackungen sich auch an deren Entsorgung beteiligen müssen. So soll das Verpackungsgesetz zu höheren Recyclingquoten beitragen.

Wir klären dich über das LUCID Verpackungsregister auf und zeigen dir, was sich ab dem 1. Juli 2022 beim Verpackungsgesetz ändert.

Was ist das LUCID Verpackungsregister?

Das LUCID Verpackungsregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes 2019 von der Zentralen Stelle Verpackungsregister ins Leben gerufen wurde. Alle Vertreiber:innen von Verpackungen, welche bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, müssen sich daher in der LUCID Datenbank registrieren. Bei einer Nicht-Registrierung und Nicht-Beteiligung am Entsorgungssystem wird ein Bußgeld fällig.

Die Beteiligung an einem dualen Entsorgungssystem, wie beispielsweise dem grünen Punkt, ist verbindlich. Für die Gastronomie gilt eine besondere Regelung. Wenn du Serviceverpackungen nutzt und diese mit Ware befüllst, bist du als Letztvertreiber:in auch verpflichtet dich mit einer Gebührenzahlung am Entsorgungssystem zu beteiligen.

Registrierungspflicht für Gastronom:innen im Verpackungsregister

Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue verpackungsrechtliche Pflichten: Alle Unternehmen, die mit ihren Waren , Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Neuerung betrifft insbesondere Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen im gewerblichen Bereich oder aber Mehrwegverpackungen. Auch Letztvertreiber:innen von Serviceverpackungen sind zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet.

Das bedeutet: Selbst wenn ein Lieferant von Serviceverpackungen (das sind beispielsweise Coffee-to-go-Becher, Außerhaus-Verpackungen, Schalen für Pommes Frites, Burger-Verpackungen, Brötchentüten, Fleischerpapier oder Tüten für Obst und Gemüse.) die Systembeteiligungspflicht übernimmt, musst du dich z.B. als Imbissbudenbetreiber:in, Pizzabäcker:in oder selbstständige:r Restaurantbetreiber:in ebenfalls bei der Zentralen Stelle registrieren lassen (gem. § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackG) und Lizenzgebühren bezahlen.

Wie registriere ich mich?

Die Registrierung bei LUCID funktioniert recht einfach und kann elektronisch per Computer, Tablet oder am Mobiltelefon auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister durchgeführt werden.

Und vergiss nicht: Wurde die Registrierung nicht bis zum 01.07.2022 vorgenommen, besteht ein Vertriebsverbot. Mit Ware befüllte Serviceverpackungen dürfen von deinem Unternehmen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden und es droht ein Bußgeld.

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